SCHADENGUTACHTEN
Beurteilung und Bewertung von Bauschäden
Bei unsachgemäßer Ausführung von Bauleistungen ist es nicht immer notwendig, ein umfassendes und somit kostspieliges Beweissicherungsverfahren einzuleiten.
Vielmehr sollte dem beauftragten Unternehmen klar dargelegt werden, dass die Ausführung nicht den Regeln der Baukunst entspricht und es nachweisbare Mängel gibt – somit ist der Vertragsgegenstand nachzubessern oder die Wertminderungsansprüche sind monetär zu benennen.
Ausreichend ist hier regelmäßig eine gutachterliche Stellungnahme. Diese wird dem ausführenden Unternehmen zugeleitet. Entweder lässt es sich der Bauträger sachlich von der mangelhaften Ausführung überzeugen und beseitigt die Mängel fristgerecht bzw. erstattet den wertmindernden Betrag oder der Bauherr hat eine Handhabe, rechtliche Schritte einzuleiten.
Es gilt nicht immer, das komplette Objekt zu begutachten. Gerne stehen wir Ihnen auch für eine punktuelle Schadenanalyse zur Verfügung.
Beispiele für meine erfolgreichen Schadengutachten der letzten Jahre von A-Z:
Abwasserprobleme – Durchmesser der Rohre zu klein
Akkustik
Bausubstanz – zu wenig Eisenträger in Stahlbetondecke
Bodenqualität (Altlasten?)
Dach
Dämmung unzureichend
Dichtigkeit entspricht nicht der Norm
Elektrik – unzureichende Isolierung unf fehlerhafte Schaltkreise
Erschließung des Grundstücks
Fassade ist undicht
Feuchtigkeit
Grundflächenberechnung fehlerhaft
Grundwasserprobleme
Heizung – für Raumvolumen zu klein bemessene Heizkörper
Putzschäden
Qualität der Materialien entspricht nicht der Baubeschreibung
Raumluftmessung weist ungesunde Schadstoffe nach
Schimmelnachweis
Trittschall
U-Werte der Fenster entsprechen nicht der Baubeschreibung
Wärmebrücken führen zu Energieverlust
Zuleitungen defekt
Erfahrungsgemäß versuchen viele Bauträger, die meist berechtigten Ansprüche der Bauherren abzuwiegeln. Mit einem Experten im Team wird es für Sie leichter und realistisch, Ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und zu Ihrem Recht zu kommen.
Das Auftragsformular für einen qualifizierten Alleinauftrag steht Ihnen als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
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